Allgemeine Geschäftsbedingungen von Sandoc Connect
§ 1. Tätigkeitsgebiet
Die sandoc connect betreibt die Vermittlung von freiberuflich oder nebenberuflich tätigen Ärzten (nachfolgend „Arzt“ bzw. „Auftragnehmer“) für ärztliche Honorartätigkeiten und für Festanstellungen bei Auftraggebern (Krankenhäuser, Veranstalter etc.).
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Bedingungen“) gelten ausschließlich, wenn und soweit nichts anderes vereinbart worden ist, für die Rechtsbeziehungen zwischen sandoc connect und den Ärzten/Auftragnehmern sowie zwischen sandoc connect und den Auftraggebern im Zusammenhang mit dieser Vermittlungstätigkeit. Entgegenstehenden bzw. von diesen Bedingungen abweichenden oder diese ergänzenden Bedingungen der jeweiligen Vertragspartner der sandoc connect wird hiermit widersprochen. Diese Bedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn sandoc connect in Kenntnis derartiger anderweitiger Bedingungen ihres jeweiligen Vertragspartners Leistungen vorbehaltlos ausführt; ein stillschweigendes Anerkenntnis derartiger Bedingungen ist darin nicht zu sehen.
§ 2. Ärzte
Ärzte registrieren sich bei sandoc connect über das vorgesehene Online-Formular oder auf sonstigem Weg, und erhalten von sandoc connect nach wirksamer Registrierung Angebote für Honorartätigkeiten und Festanstellungen bei Auftraggebern. Ferner haben registrierte Ärzte Zugriff auf die internen Internetseiten mit fachspezifischen Informationen von sandoc connect.
Jeder registrierte Arzt akzeptiert mit seiner Bitte um Registrierung diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und verpflichtet sich, diese einzuhalten. Zuwiderhandlungen haben den Ausschluss aus sandoc connect zur Folge. Auch im eigenen Interesse ist jeder Arzt zur laufenden Aktualisierung der persönlichen Daten und Qualifikationen verpflichtet. Dies gewährleistet eine gute Erreichbarkeit und erhöht die Vermittlungschancen.
Der Arzt geht gegenüber sandoc connect keine Verpflichtung ein, einen Auftrag zu übernehmen. Jeder registrierte Arzt verpflichtet sich zu Gunsten sandoc connect zur Wahrung der Bestandschutzregelungen in § 6 dieser Bedingungen. sandoc connect ihrerseits geht gegenüber dem Arzt keine Verpflichtung für eine Mindestanzahl von Angeboten o. ä. ein. sandoc connect ist nicht verpflichtet, einen Arzt zu vermitteln.
§ 3. Auftraggeber
Durch die widerspruchslose Beauftragung sandoc connect, spätestens jedoch mit der Entgegennahme des Nachweises interessierter Auftragnehmer erkennt der Auftraggeber diese Bedingungen als verbindlichen Vertragsbestandteil an. Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen gleichartigen bzw. ähnlichen Geschäfte zwischen sandoc connect und dem
Auftraggeber, auch wenn nicht ausdrücklich nochmals auf sie Bezug genommen wird.
Sandoc connect wird von Auftraggebern mit der Weitergabe von Kontaktmöglichkeiten zu Ärzten bzw. Auftragnehmern aus ihrer Kartei für Honorartätigkeiten oder zur Festanstellung beauftragt. Der Abschluss des Auftrags selbst gehört nicht zur von sandoc connect geschuldeten Tätigkeit
gegenüber dem Auftrageber; der Nachweis von interessierten Auftragnehmern genügt. sandoc connect übernimmt, falls ausdrücklich gewünscht, die Organisation und Koordination der Verhandlungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sowie die Zusammenstellung von Informationen für einen möglichst reibungslosen Ablauf der Verhandlungen und der Auftragserteilung. sandoc connect steht in diesem Zusammenhang für Auftraggeber und
Auftragnehmer als unparteiischer Ansprechpartner und Koordinator zur Verfügung.
Der Auftraggeber verpflichtet sich zu Gunsten von sandoc connect zur Wahrung der Bestandschutzregelungen in § 6 dieser Bedingungen.
Der Auftraggeber zahlt an sandoc connect eine Provision sowie Nebenkosten bzw. Auslagenerstattungen gemäß der jeweils aktuell gültigen Preisliste, die bei sandoc connect angefordert werden kann. Zahlungen werden mit Zugang der Rechnung fällig. Für Daueraufträge und Rahmenvereinbarungen können Sonderkonditionen schriftlich/digital vereinbart werden.
§ 4. Leistungen
Die Verständigung der registrierten Ärzte über Aufträge für Honorartätigkeiten bzw. Festanstellungen erfolgt umgehend nach Eintreffen entsprechender Anfragen von Auftraggebern bei sandoc connect via SMS und / oder Mail unter Angabe einer Frist zur Rückmeldung bei sandoc connect im Falle der Bereitschaft zur Übernahme des Auftrages. Der Auftraggeber wählt dann den Auftragnehmer nach eigenem Belieben aus.
Im Verhinderungsfall ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies sandoc connect umgehend zu melden. Das Rechtsverhältnis zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber bleibt unberührt.
Der Vertrag für die Tätigkeit des Arztes kommt ausschließlich zwischen Arzt bzw. Auftragnehmer und Auftraggeber zustande.
sandoc connect übernimmt keinerlei Vertragsverhandlungen oder Mahnwesen
gegenüber Auftraggebern bei Säumigkeit von Zahlungsverpflichtungen für die Auftragnehmer.
sandoc connect übernimmt keine Garantie oder Haftung für das Zustandekommen einer Vermittlung und haftet nicht für die Identität, das Verhalten oder die Qualifikation eines Auftragnehmers. sandoc connect haftet nicht für Schadenersatzverpflichtungen aus der Tätigkeit des vermittelten Arztes. sandoc connect übernimmt keine Verpflichtung für die Verfügbarkeit oder den beruflichen Status des vermittelten Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich von den erforderlichen Qualifikationen des vermittelten Auftragnehmers und dem Vorhandensein erforderlicher Versicherungen etc. selbst zu überzeugen.
§ 5. Allgemeine Haftung
Die Haftung der von sandoc connect aus vertraglichen bzw. gesetzlichen Haftungsgründen wegen Verletzung vertraglicher bzw. gesetzlicher Pflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Daneben haftet sandoc connect auch für eine einfach fahrlässige Verletzung von für die Vertragserfüllung wesentlichen und die Erreichung des Vertragszwecks sichernden wesentlichen Pflichten, auf deren Einhaltung jeder Vertragspartner vertrauen darf. Im Falle der Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Haftung von sandoc connect auf den unmittelbaren Schaden und der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt (im Zweifel gilt als Anhaltspunkt für diesen typischen Schaden die für die Leistung der sandoc connect zu zahlende Vergütung bzw. der jährliche Mitgliedsbeitrag). Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei einfacher fahrlässiger Verletzung von Leben, Körper bzw. Gesundheit sowie bei einer Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften des Haftpflichtgesetzes, des Straßenverkehrsgesetzes und vergleichbarer Regelungen.
§ 6. Bestandschutz
Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber sandoc connect, für die Dauer von drei Jahren nach Abschluss einer von sandoc connect vermittelten Tätigkeit den von sandoc connect vermittelten Arzt sowie sonstige Ärzte, deren Kontaktdaten er gegebenenfalls von sandoc connect erhalten hat, nicht unter Ausschluss oder Umgehung der Vermittlungstätigkeit von sandoc connect mit einer Honorartätigkeit zu beauftragen. Das gleiche gilt für Verträge zwischen dem Arzt und einer anderen juristischen Person für den gleichen Arbeitsort. Ebenso verpflichtet sich jeder registrierte Arzt, eine solche Beauftragung nicht einzugehen. Eine aus einer Vermittlung oder Vertretung sich ergebende Festanstellung fällt ebenfalls unter diese Bestandschutzregelung.
Im Falle eines schuldhaften Verstoßes gegen die Bestandschutzregelung wird ein an sandoc connect zu leistender pauschaler Schadensersatz in Höhe von 5.000,– EUR fällig. Trifft den Auftraggeber und den Auftragnehmer ein derartiges Verschulden, haften beide als Gesamtschuldner. Es bleibt dem Auftraggeber bzw. –nehmer vorbehalten, nachzuweisen, dass sandoc connect kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist; gelingt dieser Nachweis, ist der nachgewiesene Betrag maßgeblich. Dabei ist zu beachten, dass durch die Umgehung im Zweifel sandoc connect mindestens ein Schaden in Höhe des sich aus der jeweils aktuellen Preisliste ergebenden Provision für die konkrete Tätigkeit entsteht. Eine Kündigung des Vertragsverhältnisses zu sandoc connect berührt diese Regelung nicht.
§ 7. Datenschutz
Die Vertragspartner/Innen stimmen zu, dass ihre persönlichen Daten, zum Zweck der Vertragserfüllung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO gespeichert und verarbeitet werden. Zu Zwecken der weiteren Angebotsunterbreitung, nutzen sandoc connect die Möglichkeit den Vertragspartner/Innen regelmäßig neue Angebote zukommen zu lassen. Diese Zusendung dient dem berechtigten Interesse des Direkt-Marketings gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Wenn Vertragspartner/Innen keine Angebote erhalten wollen, steht ihnen das Widerspruchsrecht in 7.4 zu.
1. AUSKUNFTSPFLICHT
Die Vertragspartner/Innen sind berechtigt, auf Antrag und unentgeltlich, Auskunft über die von ihnen gespeicherten Daten zu erhalten.
2. RECHT AUF BERICHTIGUNG, LÖSCHUNG UND EINSCHRÄNKUNG DER VERARBEITUNG
Die Vertragspartner/Innen haben das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung unrichtiger Daten. Ärzte und andere Auftragnehmer können dies selbständig nach ihrem Login vornehmen. Der Antrag auch kann formlos gestellt werden, allenfalls sogar mündlich. Bei mündlichen Antragstellungen per Telefon werden, anders bei einer persönlichen Vorsprache, jedoch in der Regel Zweifel an der Identität bestehen.
Voraussetzung für das Löschungsrecht ist das Zutreffen einer der folgenden Gründe:
- Die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.
- Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen (und es liegt keine andere Rechtsgrundlage vor).
- Die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt (und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor).
- Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
- Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich.
- Die Daten wurden von einem Kind im Zusammenhang mit einem Dienst der Informationsgesellschaft ermittelt.
3. RECHT AUF EINSCHRÄNKUNG DER VERARBEITUNG
Voraussetzung für das Recht auf Einschränkung ist das Zutreffen einer der folgenden Gründe:
- Die betroffene Person hat die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, solange die Verantwortliche die Richtigkeit der personenbezogenen Daten überprüft.
- Die Verarbeitung ist unrechtmäßig und die betroffene Person hat die Löschung der personenbezogenen Daten abgelehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt.
- Die Verantwortliche benötigt die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger, die betroffene Person jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
- Die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe der Verantwortlichen, gegenüber denen des Betroffenen überwiegen.
4. IHR WIDERSPRUCHSRECHT
Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben oder sich der Widerspruch gegen Direktwerbung richtet. Im letzteren Fall haben Sie ein generelles Widerspruchsrecht, das ohne Angabe einer besonderen Situation von uns umgesetzt wird.
Möchten Sie von Ihrem Widerrufs- oder Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an info@sandoc.de
§ 8. Schlussbestimmungen
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als diese von sandoc connect unbestritten bzw. anerkannt sind oder sie rechtskräftig festgestellt sind. Ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für jegliche Streitigkeiten mit sandoc connect aus und im Zusammenhang mit dem Rechtsverhältnis sandoc connect, sofern der Auftraggeber bzw. -nehmer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, oder er keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, der Sitz von sandoc connect. sandoc connect ist auch berechtigt, am Geschäftssitz des Auftraggebers bzw. -nehmers zu klagen.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
über unsWillkommen in der neuen Ära vernetzter Gesundheitslösungen
SanDoc Group steht für die intelligente Vernetzung medizinischer Kompetenzen, Daten und Technologien. Als Dachmarke vereint SanDoc verschiedene spezialisierte Unternehmen wie SanDoc Connect, SanDoc Rescue und SanDoc Services, die gemeinsam ein Ziel verfolgen:
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